Langsamläufer
zugelassen bis 25/40 km/h
(je nach Größe)
Je nach Fassgröße der Langsamläufer sind sie entweder mit Auflaufbremse oder mit Druckluftbremsanlage ausgestattet.
Alle Langsamläufer sind nach StVZO zugelassen und haben die TÜV-Abnahme mit Gutachten für die Zulassung.
